Legalisierungen&Visabeschaffungen
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Saudi Arabien

Die Vorgehensweise bzw. Legalisierungsvorschriften

  1. Herstellererklärung, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, Diplomurkunden, Veterinärbescheinigung, Genusstauglichkeits-Bescheinigung sowie Halal- Zertifikate sind vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes vorzubeglaubigen.
  2. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorzubeglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können.
    1. Im Feld Nr. 2 des ZU ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, dass die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi Arabien anzugeben.
    2. Im Feld Nr. 3 des ZU ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z.B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnis Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
    3. Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
    4. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnis ist folgende Klausel anzugeben: „ We herebly declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vorzubeglaubigen.
  3. Unser Auftragsformular für die Legalisierung herunterladen und vollständig ausfüllen.
  4. Unser Legalisierungsantrag herunterladen und vollständig ausfüllen.
  5. Unser Auftragsformular und Legalisierungsantrag mit den Dokumenten an ComfortVisa schicken.
Appended Declaration to Certificate of Origin
ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind (Formulare beim Konsulat erhältlich, anzufordern per Fax o. frankierten Rückumschlag).

Appended Declaration to Insurance Company
Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.).

Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill
Ist nur erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist. Die aufgeführten Deklarationen sind von einem Deutschen Notar vorzubeglaubigen.

Wir können Ihre Dokumente auch abholen lassen, Sie brauchen uns nur ein Fax mit Name, Adresse, Telefonnummer und Abholzeit zu senden.

Vorschriften für Lebensmittelsendungen

  1. Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein Gesundheitszeugnis / eine Genußtauglichkeitsbescheinigung benötigt
  2. Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muß ein Halal-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.
  3. Bei Lebensmittelsendungen mit ausländischer Herkunft sind Gesundheitszeugnisse bzw. Halal-Zertifikate des entsprechenden Ursprungslands beizufügen. Beachten Sie, daß diese von Konsulat Saudi Arabien vorort zu beglaubigen und den zur Legalisierung eingereichten Dokumenten zur Überprüfung beizufügen sind.

Punkt 1) und 2) sind vom BVA vorzubeglaubigen.

Legalisierungsgebühren

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats beträgt EUR 11,00 pro Dokument.

Zahlungsarten

per Überweisung innerhalb einer Woche nach Erhalt der ausgeführten Aufträge und der Rechnung.

Für mehr Informationen beraten wir Sie gern telefonisch.

T +49 (0) 30 / 890 46 844.

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