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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Die Leistungen der Meki ComfortVisa GbR (nachfolgend ComfortVisa genannt), erfolgen nur zu den nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und werden durch Auftragserteilung an die ComfortVisa anerkannt. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Geschäftsbedingungen gelten, selbst wenn auf sie nicht nochmals Bezug genommen wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit ComfortVisa. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Leistungsumfang

Die von ComfortVisa zu erbringende Serviceleistung umfasst die Bearbeitung und Einreichung von Dokumenten und Urkunden, die Abholung derer bei den ausländischen Vertretungen sowie die Rücksendung an den Auftraggeber. Der Versand erfolgt grundsätzlich in registrierter Form (Einschreiben, Nachnahme oder Kurierdienst). Falls der Auftraggeber keine andere Versandform bestimmt, wird der für die Sicherheit am besten erscheinende Kurierdienst von ComfortVisa beauftragt. Der Auftraggeber kann davon abweichend, schriftlich eine andere Versandart verlangen. ComfortVisa ist berechtigt, im Einzelfall die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Darüber hinausgehende Sonderleistungen sind im Einzelfall in schriftlicher Form gesondert zu vereinbaren. Ein Vertrag mit ComfortVisa kommt nur dann zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich angenommen worden ist. ComfortVisa behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen.

§ 3 Vergütung und Zahlungen

ComfortVisa steht gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Vergütung der von ihr ausgeführten Aufträge zu. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach den zwischen ComfortVisa und dem Auftraggeber vereinbarten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Vergütung, sowie die von ComfortVisa zu verauslagenden GHORFA- und Konsulatsgebühren, sind - soweit nicht anders vereinbart - spätestens mit der Auftragserteilung an ComfortVisa zu zahlen. Eine Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn ComfortVisa über den Betrag verfügen kann. Zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung gegen Ansprüche von ComfortVisa ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Auftrag beruht. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist ComfortVisa berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren und nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Haftung

Die Dokumente und Urkunden, sind grundsätzlich in registrierter Form per Einschreiben oder mit Kurier an ComfortVisa zu senden. ComfortVisa haftet bei Verlust der Dokumente und Urkunden, außer bei Verlust auf dem Versandweg zum Auftraggeber und zum Konsulat, nur für die Kosten der Wiederbeschaffung bis maximal 100 Euro, es sei denn, ComfortVisa kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. In diesem Fall haftet ComfortVisa bis zu maximal 1.000 Euro der nachgewiesenen Kosten. Bei Verlust der Dokumente und Urkunden in einem Konsulat während der Bearbeitung haftet ComfortVisa nicht. Da die Entscheidung über die Legalisierung und Bearbeitung von Dokumenten und Urkunden ausschließlich bei den zuständigen Missionen und Konsulaten liegt, kann für die Ablehnung eines von der ComfortVisa vermittelten Auftrages keine Haftung übernommen werden. Gleichfalls wird keine Haftung für erteilte Auskünfte übernommen. Für Fehler der Konsulate haftet ComfortVisa nicht. Laufzeitangaben (Bearbeitungszeit im Konsulat) sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Für entgangene Gewinne wird nicht gehaftet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

§ 5 Stornierung

Die Stornierung eines der ComfortVisa erteilten Auftrages ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber ComfortVisa möglich. In diesem Fall werden dem Kunden die bis zu dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung entstandenen Kosten und anteiligen Entgelte sowie der Rückversand in Rechnung gestellt.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ausschließlich Berlin. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich deutschem Recht.

§ 7 Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
IMPRESSUM ©2007 Meshraqi