Legalisierungen&Visabeschaffungen
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Ägypten

Die Vorgehensweise

  1. Vorbeglaubigung der Dokumente (z.B. durch IHK, Notar, Landgericht), wie von der jeweiligen Botschaft vorausgesetzt. (Wir übernehmen auch Beglaubigungen von Dokumenten beim BVA in Köln). Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
  2. Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug oder ein Scheidungsurteil) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische oder die französische Sprache beigefügt ist. Übersetzungen müssen, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein. Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
  3. Unser Auftragsformular für die Legalisierung herunterladen und vollständig ausfüllen.
  4. Unser Auftragsformular mit den Dokumenten an ComfortVisa schicken.
Wir können Ihre Dokumente auch abholen lassen, Sie brauchen uns nur ein Fax mit Name, Adresse, Telefonnummer und Abholzeit zu senden.

Botschaftsgebühren

Gebühren
Preis
Legalisierungsgebühr (pro Exemplar) 80,00 EUR
Legalisierungsgebühr für Übersetzungen
(zusätzlich zu den 80,00 € pro deutschem Original) (pro Dokument)
35,00 EUR
ab der 2. Seite (pro Seite) 2,00 EUR
Legalisierungsgebühr für private Dokumente (pro Exemplar) 35,00 EUR

Zahlungsarten

per Überweisung innerhalb einer Woche nach Erhalt der ausgeführten Aufträge und der Rechnung.

Für mehr Informationen beraten wir Sie gern telefonisch.

T +49 (0) 30 / 890 46 844.

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